Unternehmen und Organisationen, die im Fachbereich Berufliche Weiterbildung als Bildungsträger aktiv sein wollen, müsstenanalog zur ursprünglichen AZWV die erforderliche Träger- bzw. Maßnahmenzulassung nachweisen, um sich auf dem Markt der Beruflichen Weiterbildung (nach SGB III) zu betätigen. Es gelten das SGB III Abschnitt 4 und die AZAV (Akkreditierungs-und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).
Die richtige, marktkonforme Weiterbildung gleichzeitig als kostendeckende Maßnahme zugelassen zu bekommen, stellt besonders junge Bildungsträger und Bildungsintiativen vor Herausforderungen, besonders in der Konzeption und Kalkulation.
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