Was bedeutet AZAV?
AZAV – das ist die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung vom 2. April 2012 auf der Grundlage des SGB III. und den Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III. Darin wird u.a. gefordert, dass ein Träger die notwendige Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt, über Kenntnisse des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes verfügt, die notwendige personelle und fachliche Eignung hat sowie ein Qualitätssicherungssystem (QS-System) einsetzt.
Was ist ein Träger?
Ein Träger ist jedes Unternehmen, selbständiger Coach oder jede andere Organisation wie Vereine etc., welche im Sinne der o.g. Bestimmungen Leistungen der Arbeitsförderung (z.Bsp. nach §45 oder §81 SGB3 ) erbringt und nach AZAV zertifiziert ist.
Ist eine ISO 9001-Zertifizierung notwendig?
Nein. Die international anerkannte Norm zum Qualitätsmanagement nach DIN ISO EN 9001 erfüllt andere Zwecke als die AZAV. Die AZAV ist eine Verordnung auf Basis des SGB für die Zulassung von Trägern der Arbeitsförderung (Coaches, Vermittler, Weiterbildung, Transfergesellschaften,…) und nur in Deutschland gültig. Organisationen, welche bereits ein Qualitätsmanagement nach DIN ISO EN 9001 durchführen, können je nach Einzelfall qualitätsgesicherte Prozesse aber leichter in eine AZAV-Qualitätssicherung einbinden.
Welche Anforderungen stellt die AZAV?
Unterscheiden sich die Anforderungen in den Fachbereichen?
Für alle Fachbereiche sind die Anforderungen gleich gültig, jedoch gibt es in der inhaltlichen Ausgestaltung wegen der verschiedenen Geschäftszwecke und Prozesse beim Träger zwangsläufig Unterschiede. Deshalb ist jedes Qualitätssicherungssystem zur Erfüllung der Anforderungen bei jedem Träger einzigartig und kann nicht schematisch sondern muss individuell aufgebaut und gelebt werden.
Muss ein Handbuch angefertigt weden?
Ein Handbuch ist nach AZAV nicht gefordert. Es steht jedem Träger frei, eine eigene, lebbare Systemlösung zu finden. Statt eines lineares Handbuches, wie es in der analogen Welt oft noch Verwendung findet, empfehlen wir ein prozessorientiertes, digital gestütztes System anzuwenden.
Was ist ein prozessorientiertes System?
Ein Prozesssystem (Aufbau, Abläufe, Rollen,…) orientiert sich an der vorhanden oder geplanten Unternehmensorganisation. Es kann problemlos erweitert und mit anderen Prozessen verbunden werden. Dadurch ist es einfacher zu erstellen, im Alltag zweckgebunden zu handhaben und dauerhaft zu pflegen. Es beantwortet die Grundsatzfragen: „Wer macht was, wozu, wann, wie und womit?“ zur Erfüllung hoher Qualitätsstandards am Endkunden, den Teilnehmern einer Arbeitsfördermaßnahme wie beim Coaching, der Vermittlung oder der Weiterbildung.
Ist eine externe Beratung zur AZAV erforderlich?
Eine externe Beratung ist immer dann sinnvoll, wenn ein Managementsystem nicht selbst aufgebaut werden kann, weil nur geringes Wissen und wenig Erfahrungen bestehen. Die Fachkundigen Stellen als zertifizierende Stellen sind nur die Prüfer und beraten den Träger nicht. Stattdessen erwarten sie die Erfüllung der Anforderungen beim Träger fertig vorzufinden. Dazu gehört neben den entsprechenden Systemen auch der Wissensstand der einbezogenen Mitarbeiter.
Was ist eine Fachkundige Stelle?
Die Fachkundige Stelle ist im Grunde genommen ein anderer Begriff bzw. Synonym für eine Zertifizierungsgesellschaft. Der Begriff ist in der AZAV vorgegeben. Die Fachkundigen Stellen (FKS) prüfen die Träger auf Basis der Anforderungen der AZAV und des Beirates auf Zulassung und die vom Träger eingereichten Maßnahmen nach §§45, 81 SGB3. Es gibt gegenwärtig in etwa 30 Fachkundige Stellen. Die Fachkundigen Stellen selbst werden von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkks) auf Einhaltung der gesetzlichen Normen auditiert und zertifiziert (Akkreditierung).
Worauf muss ich bei der Auswahl einer Fachkundigen Stelle achten?
Jede der Fachkundigen Stellen unterliegt den gleichen gesetzlichen Anforderungen und der Überwachung durch die DAkks. Sie unterscheiden sich aber in der Kundenorientierung, dem Prüfservice oder der Preise. Wichtige, den Preis bestimmende Komponenten sind u.a. die Mitarbeiteranzahl (Personen die AZAV-relevante Tätigkeiten ausüben), die Anzahl der Standorte oder der zertifizierte Fachbereich. Für eine gute Entscheidung beraten und unterstützen wir angehende Träger unabhängig bei der Auswahl der fachkundigen Stelle.
Wie läuft eine AZAV-Trägerzertifizierung ab?
Nach Auswahl einer Fachkundigen Stelle wird eine Prüfung zu Trägerzulassung beantragt und ein Rahmenvertrag (3 oder 5Jahre Laufzeit) abgeschlossen. Die Fachkundigen Stelle prüft auf Basis des AZAV-Qualitätssicherungssystems und der Antragsdokumente die Zertifizierungsfähigkeit. Anschließend wird ein externer Auditor/ eine externe Auditorin benannt und ein Termin für eine Vorortprüfung (Audit) vereinbart. Wird das Audit bestanden und durch die Fachkundige Stelle bestätigt, wird das Trägerzertifikat erteilt.
Was passiert nach Erhalt des Zertifikats als Träger?
Ein zertifizierter Träger erfüllt fortan die Anforderungen nach AZAV mit Hilfe seines Qualitätssicherungssystems dauerhaft und konsequent im Sinne des eigenen Leitbildes. Die Fachkundige Stelle prüft den Träger jährlich dazu in einem Überwachungsaudit. Werden dabei Abweichungen (Fehler) festgestellt und nicht fristgerecht beseitigt, kann das zum einem Verlust des Zertifikats für den Träger führen.
Was ist eine Maßnahmenzertifizierung?
Träger, welche Maßnahmen nach §45 (AVGS-Gutschein) und §81 SGB3 (Bildungsgutschein) anbieten, müssen diese Maßnahmen (Kurse, Kursbausteine) bei der Fachkundigen Stelle zertifizieren lassen. Das erfolgt üblicherweise im Wege einer Dokumentenprüfung zur Maßnahme, ggf. auch mit Vorortprüfung der Durchführungsräume.
Was wird bei einer Maßnahmenzertifizierung geprüft?
Die Maßnahme muss in ihrer konzeptionellen Ausgestaltung eine erfolgreiche Teilnahme der Geförderten erwarten lassen. Es wird dabei u.a. geprüft, ob die Maßnahme wirtschaftlich und dem Bedarf am Arbeitsmarkt entsprechend angemessen ist. Dazu sind u.a. eine ausführliche Konzeption (pädagogische, organisatorische Ausgestaltung), eine Kalkulation (Nachweis und Offenlegung der Kosten) und Nachweise zur Qualifikation des Personals vorzulegen.