Sind Sie als Unternehmen oder Organisation im Bereich der Berufswahl und Berufsausbildung aktiv, mussten Sie bereits nach AZWV die erforderliche Trägerzulassung nachweisen. Es gelten das SGB III 3. Kapitel, Abschnitt 3 und die AZAV (Akkreditierungs-und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).
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Wir beraten und begleiten Sie bei der Einführung des Qualitätssicherungssystems für Ihren Fachbereich zügig und fachlich kompetent zur AZAV-Träger- und Maßnahmenzertifizierung.
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