Als Transfergesellschaft müssen Sie seit 31.12.2012 die erforderliche Trägerzulassung nachweisen, um sich auf dem Markt der Arbeitsförderung (nach SGB III) zu betätigen. Es gelten das SGB III § 110 f. sowie die AZAV (Akkreditierungs-und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).
Innerhalb weniger Beratungstage zum AZAV-Zertifikat
Wir beraten und begleiten Sie bei der Einführung des Qualitätssicherungssystems für Ihren Fachbereich zügig und fachlich kompetent zur AZAV-Träger- und Maßnahmenzertifizierung.